Beim Fahrrad, bzw. bei allen Fahrzeugen mit einem Schwerpunkt der signifikant über 45° am Vorderradaufsetzpunkt angreift wird die maximale Verzögerung die man mit dem VR erzeugen kann immer durch den Punkt definiert, bei dem das HR abhebt. Mehr geht nicht.
Vorraussetzungen (natürlich):
- beste Haftreibung zwischen reifen und Straße
- eine Bremse, die diese Verzögerung auch noch aufbringen kann
Letzteres sollte allerdings seit viel Jahren mit den heute üblichen HS33, V-Brakes und Scheibenbremsen keinerlei Problem mehr sein, da diese (wie ja auch bei jedem heutigen PKW) erheblich überdimensioniert sind.
Sehr gute Berechnung findet sich hier
http://www.fa-technik.adfc.de/Ratgeber/Bremsen/index.htmlDort liegt die maximal erreichbare Verzögerung bei ca. 5,4m/s^2 (nur leicht geneigtes Sitzen, hohe Sitzposition).
Natürlich könnte man versuchen auf ca. 45° Angriffswinkel zu kommen, dazu müßte der Fahrer aber bei dem gezeigten Rad entweder tiefer als der Gepäckträger sitzen oder hinter dem Rücklicht, beides völlig absurd für eine Notbremsung.
Ein sehr langes Rad und eine sehr gestreckte Sitzposition zusammen könnten evtl. dahin führen (sozusagen Rennradsitzposition auf dem Tandem), genauso wie ein sehr flacher Steuerwinkel.
Es kommt übrigens nicht darauf an, ob der Schwerpunkt über oder unter dem Fahrbahnbelag ist, sondern auf eben diesen Winkel.
Unter 45° läge die Begrenzung bei >1g, aber knapp darüber bei ca. 1,1g ist heute zumindest absolut Schluß mit dem Reibbeiwert Reifen/Straße und dieser Verzögerungswert ist auch nur noch mit ABS erreichbar.
Fahrräder dürften selbst mit optimaler Dosierbarkeit kaum über 0,8g kommen, d.h. bei ca. 51° wäre dann in der Realität ein abhebendes HR kaum noch erreichbar, da das VR vorher blockiert.
Aber bei 45° und weniger hebt dann wegen des endlichen Reibbeiwertes garantiert kein HR mehr ab. Dieser niedrige Winkel gilt dann zuverlässig für nahezu alle PKW, LKW und viele Motorräder.
Ich hoffe, mich einigermaßen verständlich ausgedrückt zu haben
Gruß
Helge