In heutigen Fahrrad-LED-Scheinwerfern wird die Spannung selbstverständlich begrenzt (selbst wenn der Strom begrenzt wäre, was er auch nicht immer ist).
Erstens ist die verbaute Elektronik auch nicht beliebig spannungsfest, zum zweiten wird damit auch das angeschlossene Rücklicht gegen Überspannung geschützt. Ein Überspannungsschutz ist deswegen seit Jahren vorgeschrieben und wird üblicherweise im Scheinwerfer integriert. Begrenzt wird knapp über 7V.
Bei Nabendynamos übrigens heute genauso, es gab aber mal Lösungen mit einem Überspannungsschutz im Nabendynamo (da wäre es aber extrem wichtig, daß der Überspannungsschutz nur aktiv ist, wenn das Licht an ist).
Bei Seitenläufern wird das Licht üblicherweise nicht separat eingeschaltet, da darf dann auch ein (evtl. zusätzlicher) Überspannungsschutz im Dynamo integriert sein.
Gruß
Helge