ja, abmelden des wohnsitzes um der versicherungspflicht zu entgehen. eigentlich wollten wir uns nicht abmelden. aber es scheint so, als ginge es nicht anders.
grüße
gunda
Es geht schon, wenn ihr das mit eurer GKV klärt. In der Regel wollen sie Nachweise über euren Auslandsaufenthalt, meist werden Flugtickets genannt. Da ihr aber eher weniger fliegt, sollten die Stempel im Pass lückenlos dokumentieren, das ihr weg wart. Mein Berater bei der KV hat dann (in einem wohl unbedachten Moment) noch vorgeschlagen, daß ich schlimmsten Falls nach Rückkehr eidesstattlich erklären könne, daß meine Angaben der Wahrheit entsprechen. Natürlich hab ich mir das schriftlich geben lassen - widerwillig hat er es dann gemacht.
Wenn ihr nach Rückkehr Hartz IV berechtigt seid, seid ihr auch erst mal fein raus - aber wer will das schon...
Bzgl. Abmeldung: Abmeldung ins Ausland hat auch den Vorteil, daß, solltet ihr einen neuen Pass benötigen, dann ist die deutsche konsularische Vertretung im jeweilgen Land zuständig. Bleibt ihr gemeldet, dann geht das über eurer Zuständiges Meldeamt. Dauert länger, ist teurer. Letzten Endes kann man aber nur mutmaßen wo die Fallstricke in diesem bürokratischen Dschungel sind.
Viel Spaß jedenfalls bei den Behördengängen, in mir kamen dabei Szenen aus dem Film "Falling down" hoch...