hier fällt mal wieder auf, das unter "radweg" 2 unterschiedliche Dinge zusammengefasst werden.
1. Der nur für Radfahrer, fußgänger, evtl. Anwohner und landw. Fahrzeuge freigegebene Weg, abseits der Hauptstraßen außerhalb von Städten.
-> halte ich für positiv und fahre ich gern.
2. benutzungspflichtige Bordsteinradwege (und ähnliche Krüppelvarianten) Innerorts -> sind gefährlich und vermitteln eine Pseudosicherheit. Lehne ich ab.
Wenn also jetzt jemand "Radweg" schreibt, sollte eigentlich immer vermerkt werden, ob Kat1 oder Kat2 gemeint sind.
job
Moin Job,
ich meine, es muß noch mehr differenziert werde:
Beispielsweise sind gepflegte Radwege an Bundesstraßen dann aktzeptabel, wenn der auf ihnen geführte Fahrradverkehr nicht durch jedem kleinen Ort, frei nach dem Gusto unwissender und/oder beratungsresistenter Dorfbürgermeister*, unsicher auf schmalen Bordsteinradwegen an zahlreichen Einmündungen und Ein-Ausfahrten vorbei, geführt wird**.
Gruß aus Münster***,
HeinzH.
* Häufig getrieben durch die ebenso unwissenden Eltern (=WahlbürgerInnen), die häufig diese zitierten Ortsradwege fordern, weil sie diese für ihre zur Schule radelnden Kinder mangels eigender Fahrraderfahrung und aufgrund eigener, aber falsch interpretierter Autoerfahrung für sicherer halten.
** In einigen Ortschaften im südlichen Hamburger Speckgürtel ist die eine oder andere Benutzungspflicht von einem
Wissenden gegen den Widerstand der Dorfgranden weggeklagt worden, bzw. wurden zurückgenommen.
***Auch und gerade in der
Fahrradhauptstadt gibt es viel zu viele benutzungsplichtige Bordsteinradwege,
einer davon... steht bereits auf meiner persönlichen
To-do Liste. Schließlich habe ich jetzt als Altersteilzeitler (mit "68er"-Erfahrung
) gaaanz viel Zeit, die sinnvoll genutzt werden will.