Das mit der für Minderheiten in den "autonomne Regionen" nicht geltenden Ein-Kind-Regelung habe ich auch schon oft gelesen. Vor dem Hintergrund, dass der Anteil der "Han-Chinesen" in Regionen wie Tibet oder Sinkiang (bestimmt falsch geschrieben) in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen ist, frage ich mich allerdings, ob die Ausnahme von der Ein-Kind-Regelung für die Minderheiten oder für alle Bewohner der "autonomen Regionen" gilt.
Karl