Bei den gesetzlichen KVn sind Reiseimpfungen Satzungsrecht. Jede Kasse macht ihr eigen Ding. Die Höhe der erstatteten Kosten ist auch unterschiedlich.
Ich kann jetzt nur mal beispielhaft für meine kleine schnuckelige BKK sprechen, für die ich selbst jeden Tag genau dafür zuständig bin:
Wir richten uns nach den Empfehlungen des Auswärtigen Amtes. Da gibt es für jedes Land Reisehinweise und Warnungen-ohne Werbemüll und Fratzbuch. Diese werden auch häufiger aktualisiert. Wir würden alle Impfungen übernehmen, welche da genannt sind. Auch die, welche nur bei besonderer Exposition und Langzeitaufenthalt empfohlen werden. Für einige exotische Länder, welche inzwischen Hauptreiseziele sind, betrifft das auch Rabies (=Tollwut) und die jap. Encephalitis. Zusätzlich übernehmen wir auch die Kosten für Malariaprophylaxe, auch wenn das keine Impfung ist. Cholera ist bei vielen Ländern nicht mehr als Bedrohung gekennzeichnet=> es wird empfohlen, vorsichtig zu sein und die Hygieneregeln einzuhalten.
Die Höhe der Kosten variiert: Zumindest bei uns bekommen die Versicherten den höchsten Prozentsatz erstattet, wenn sie zu einem Gesundheitsamt oder Tropeninstitut gehen. Der gesetzliche Eigenanteil (10%der Kosten, mindestens 5 und max. 10,00 EUR) für Medikamente wird abgezogen, wenn die Impfung inkl. Serum als Pauschalpaket berechnet wird (durchaus üblich). Bei Kauf des Serums in einer Apotheke berücksichtigen wir gesetzliche Rabatte, sodass eine Erstattung von 70-80 % der Kosten hinten raus kommt.
Manche wenige Krankenkassen erstatten zu 100 %, manche deckeln die Summe auf Höchstbeträge pro Jahr.
Daher Empfehlung von meiner Seite: bei einer gesetzlichen Krankenkasse bei den Mehrleistungen in der Satzung nachsehen. Die Satzung ist öffentliches Recht und muss einsehbar sein.
Rolf