Für mich wäre der Fall klar: Die DB verkauft mir online eine Fahrkarte zur Personen- und eine weitere zur Fahrradbeförderung zu einem definierten Preis und zu einer ausgewählten Verbindung und hat mich dann auch über diese gebuchte Verbindung zu befördern.

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Das ist schon richtig. Die Buchung einer Fahrradkarte wurde mir online auch angeboten.
Ist das jetzt nur die Fahrkarte oder direkt die Stellplatzreservierung für mein Rad?