Nachtrag: mit der 50-Tage-Regel minimiert sich die Wahrscheinlichkeit, daß die Botschaft bzw. das Konsulat das Visum eventuell neu ausstellen muß, wenn sich die Reisepläne (sprich: Ankunftstag) ändern sollte. Oder andersrum: ein Tourist muß kein neues Visum beantragen, wenn er sein Ankunftstag nach hinten verlegt, so lange dieses Datum innerhalb der Gültigkeit des Visums liegt (90 Tage).
Bernd