In Antwort auf: GEBLA
Hallo Martina,

es gibt insofern eine offizielle Freigabe, als daß sie jeder Hersteller für sein Produkt erstellen kann.


Das ist mir schon klar. Nur auf welcher Grundlage soll er die erstellen? Wenn er es einfach so dahin sagt und die Gabel nicht hält, hab ich auch nichts davon.

Zitat:

Letztlich wird ein Hersteller immer erst auf die fehlende Freigabe verweisen, wenn was passieren sollte.


Das spielt aber nur dann eine Rolle, wenn ich versuchen sollte, von ihm Schadensersatz zu verlangen. Was mir ehrlich gesagt bei einem selbst aus Einzelteilen zusammengebastelten Rad nicht in den Sinn kommen würde, da wäre wenn überhaupt der, der das Rad aufgebaut hat verantwortlich. Mir genügt, dass der Hersteller weiß, dass die Gabel in einem Tandem steckt und darauf nicht irgendwie panisch reagiert hat. Vielleicht muss man dazu sagen, dass es sich um eine kleine Firma handelt, wo noch persönlicher Kontakt möglich ist.

Zitat:

Wenn Du irgendeine Aussage als email oder schriftlich hast, würde ich sie aufheben.


Nö hab ich nicht.

Martina