Hallo !
'n nette Variante hatte ich letzten Montag von Bad Kreuznach (an der Nahe) nach Bingen kommend auf die B9 liegend einbiegend. Die Bundesstraße wird ohne Vorwarnung dann zur Autostraße, der Randstreifen verengt sich und die Leitplanken steigern den Adrenalinspiegel. Also dann hab' ich mich dann doch in die Weinberge verpflüchtigt und siehe da - ein Radweg. cool Ganz gut ausgeschildert. Hätte ich irgendwo zuvor einen Hinweis darauf gesehen, ich hätte mir das vorherige Abenteuer gespart. Also : hier wäre die Radwegebenutzung einmal das kleinere Übel gewesen. Aber meinen letzten Umfaller hatte ich auf einem Radweg, der in beiden Richtungen befahrbar ist und mit Fußgägerweg zusammen vielleicht 1,5 m (vielleicht auch weniger) breit ist. Ist das überhaupt zulässig, sowas als Radweg auszuweisen?
peinlich
Schönes Wochenende