In Antwort auf: hackingmad

Da Pferdefuhrwerke hier aber nicht genannt werden und ich nicht gerne laufe, wäre wohl gegen eine Rundfahrt im römischen Kampfwagen - gezogen von 4 heißblütigen Hengsten - rechtlich nichts einzuwenden. Das Wagenrennen aus Ben Hur und der Erste April lassen grüßen.

Da wär' ich mal nicht so sicher. Nur weil es in einem Gesetz nicht ausdrücklich verboten ist, heißt das noch lange nicht, dass es grundsätzlich erlaubt ist. Es gibt ergänzende Gesetze, Verordnungen, Regelungen. Hast Du schon überall nachgeschaut?

Gruß netbelbo