Ich kann mich an die Regelung »Mofas mit abgestellter Maschine sind Fahrräder« erinnern. Bei den seinerzeit üblichen Knatterbüchsen hat das allerdings kaum jemand gemacht. Gilt diese noch? Damit wären die Restriktionen zumindest für L1e-Fahrzeuge hinfällig bzw. umgehbar (wobei ich über ein Nutzungsverbot von straßenbegleitenden Radwegen nicht so richtig heulen kann).

Falk, SchwLAbt