Sorry - ja, wird hier OT-OT, müßte man fast den Teilbaum ab z.B.
Re: Neuzugang (Treffpunkt) abtrennen in einen neuen Thread "Haftung des Gelegenheits-, Nachbarschaftshilfe- und Gefälligkeitsschraubers" - hab mir noch keine Gedanken darüber gemacht, ob da z.B. meine Privathaftpflicht einspringt. Zumindest gibt es (im Gegensatz z.B. zu Elektroinstallation) keine Gesetze, die nichtgewerbliches Fahrradschrauben irgendwie verbieten würden, und hinter denen sich eine Privathaftpflicht dann verstecken könnte.
5.) Muss bei einer Schadensersatzklage immer noch der Vorsatz nachgewiesen werden.
Schadenersatz ist Zivilrecht, das geht teils völlig unabhängig von der Höhe des Verschuldens. Da reicht auch je nach Tragweite des Fehlers leichte Fahrlässigkeit oder auch schlicht Pech für Dich, wenn Du der Vertragspartner vom Kunden bist, aber z.B. die Folgen einer Rückrufaktion deines Zulieferers ausbaden mußt (Gabeln, Sattelstützen fallen mir da ein).
lG Matthias