In Antwort auf: IngmarE
Na, wer sowas erzählt, erzählt aber groben Unsinn. Soll er mir mal erzählen wie das kräftemäßig gehen soll, wenn ich genau in Rohrrichtung da oben drauf schlage.

Lass mich raten: Einzelhandelskaufleute, die nen Fahrradladen führen, dadurch auch an Rädern rumbasteln dürfen ("in geringem Umfang", wie auch immer jeder diese Regelung interpretiert, ob nach Zeit oder Umsatz ist nämlich nicht klar), und sich für Wahnsinnsexperten halten, weil sie die Fahrradzeitschriften, die sie verkaufen, auch mal durchblättern.


Ich habe mit solchen Aussagen immer ein Problem, ich kann weder die Kompetenz dessen beurteilen, der dieses Urteil von sich gibt, noch über die, die geurteilt wird.

Eine fundierte technische Erklärung würde mich mehr überzeugen.

Viele Grüße
Stephan