Andererseits ist´s ja nun wirklich kein Akt, ´ne Luftpumpe mitzuführen und dann die Reifen am Zielflughafen fix wieder aufzupumpen. Ob heutzutage ´ne Luftpumpe als Waffe angesehen wird (man könnte ja den Flieger durch Aufpumpen zum Platzen bringen

) und daher nicht ins Handgepäck gehört, weiss ich allerdings nicht...
vG
nöffö