evtl. als aussergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen? Wenn Du einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit hast, kannst Du auch die Reparaturkosten deines Autos auf diese Weise geltend machen. Wenigstens früher mal.
IMHO gilt mit der Rückkehr zur Pendlerpauschale auch die alte Regelung wieder, daß man Unfallkosten auf dem Arbeitsweg als Werbungskosten absetzen kann. Und genauso Kosten für Beschädigung und Diebstahl des Fahrzeugs während der Arbeitszeit. Ob das Fahrzeug PKW oder Fahrrad heißt, dürfte dabei egal sein.