- unverheiratete Personen sollten vielleicht den CP in Papenburg-Tunxdorf meiden, denn lt. Campingplatzordnung ist diesen Personen "das gemeinsame Übernachten in einem Zelt, Auto, Wohnwagen usw. nicht gestattet. Der Eigentümer ist berechtigt jeder Zeit entsprechende Kontrollen durchzuführen

Kleiner Scherz am Rande, oder? Die 50er und 60er-Jahre sind ja nun auch schon einige Zeit vorbei.
Wenn der Camping-Wart das ernsthaft durchziehen würde, hätte er wohl reichlich Ärger am Hals. Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass er berechtigt ist, a) zu bestimmen, wer in welchem Zelt schläft und b) ohne Erlaubnis in Zelte "einzudringen".
Habt ihr ihn/sie mal darauf angesprochen?