In Antwort auf: BaB
Ich denke, es geht einfach um die Weitergabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten.


Es reicht schon 'apothekenpflichtg'. Hotelpersonal darf z.B. einem Gast mit Kopfweh keine Schmerztablette geben. Ist wenn man darüber nachdenkt sogar irgendwie nachvollziebar, Tabletten sind halt doch keine Bonbons.

Martina