Wie sähe es eigentlich zolltechnisch aus, wenn man unterwegs den Rahmen oder mehr tauschen muss?
Hängt vielleicht von der Laune des Zöllner oder später von der des Richters ab.
Aber in einer Computerzeitschrift las ich mal vor einigen Jahren eine Meldung zu was ähnlichem. Da hatte ein Ingenieur sein Notebook bei einem beruflichen Aufenthalt im Ausland (Singapur) mit zusätzlichem Speicher, der damals wohl noch sauteuer war, aufgerüstet. Die Belege dafür hatte er bei sich - wegen der Garantie. Die Zöllner am Flughafen leiteten ein Verfahren ein, das Urteil erging aber zu seinen Gunsten. Frag's Pferd, warum. Entscheidend war wohl die tatsächliche Nutzung des Rechners im Ausland.
Dass Reparaturen aber ein Problem darstellen, kann ich mir nicht wirklich vorstellen.