Auszug aus meinen Reiseaufzeichnungen anno Juli 1987:

Wer ein Ticket einer nordamerikanischen Fluggesellschaft hat, darf nur zwei Gepäckstücke einchecken und ein weiteres als Handgepäck mit in die Maschine nehmen. Dabei dürfen bestimmte Höchstmaße nicht überschritten werden. Mit meiner Ausrüstung verstieß ich gegen diese Vorschriften. Einschließlich des Fahrrades hatte ich sieben Teile. Ich erschien am Abfertigungsschalter mit dem vollbepackten Rad und gab dem Bodensteward mein Flugticket.
„Wie viele Gepäckstücke haben Sie?“ Er beugte sich über den Schalter. Ich kam nicht mehr dazu, ihm zu antworten. „Oh, ich sehe. Ein Stück.“ Mir fiel ein Stern vom Herzen. Ich hatte mir bereits ausgerechnet, was das überzählige Gepäck hätte kosten sollen. Mein Fahrrad wurde so wie ich es dem Bodensteward übergeben hatte, in die Maschine verfrachtet. Das Gepäck blieb am Rad befestigt!

Sowohl das Fahrrad als auch das Gepäck kamen ohne Schaden am Zielort an!

Bernd