wegen Tagesfahrlicht am Rad plus Warnweste an der Rückenlehne davon ausging, gesehen zu werden ...
Erst die quietschende Vollbremsung machte mir klar, dass ich eben nicht gesehen wurde - und Überholen war in dem Moment für das Auto wegen Gegenverkehrs auch nicht möglich.
Warnweste -> straßenarbeiter am rechten fahrbahnrand -> stehendes objekt -> beim überholen verschätzt, denn das, was sich als stehendes objekt kennzeichnete, war ein sich bewegendes objekt.
MfG