Hallo,
bei mir ist es schon lange her, aber ich glaube, es verhält sich folgendermaßen: das B2-Visum ist unbegrenzt gültig (bzw. so lange, wie dein Reisepass), bei der Einreise bekommst du dann vom Immigration-Officer die Dauer der momentanen Aufenthaltsgenehmigung in den Pass eingetragen. Je nach Verhandlungsgeschick (und Argumenten) sind das 4 Monate oder mehr.
Hans