Hallo Andre!
Erst mal Glückwunsch, hast eine gute Wahl getroffen.
Zu deinen Fragen, nein die 20 Lux Inoled-Leuchte hat bis zum heutigen Tag noch keine Zulassung, wohl aber die 10 Lux Version. Bei der 20er Version sind wohl grundsätzlich alle zulassungsrelevanten Kriterien erfüllt, aber es ist wohl noch nicht gelungen (lt. Aussage eines Mitarbeiters des Herstellers auf einer Messe in 2006), genügend Leuchten (LEDs) (1000 St.?) zusammen zu bekommen, deren produktionsbedingte Streuung der Lichtqualität innerhalb des sehr kleinen (zulassungsfähigen) Rahmens liegt. Uns Anwendern werden die Unterschiede vermutlich nicht auffallen, selbst wenn denn 10 Inoleds nebeneinander fahrend + unter gleichen Bedingungen da sind (!!!) - letzteres ist aber im Praxisalltag nicht hinzubekommen, ohne Zurhilfenahme professioneller Gerätschaften.
1. muß es nicht heißen, daß bei Akkubetrieb eine zusätzliche Leuchte erfoderlich ist, statt bei Dynamobetrieb?
Nein. Ich denke das der satz schon so richtig ist. Kann mir durchaus vorstellen, das die Leuchte (20er Version) bereits zugelassen ist, für den Betrieb mit Akku (!!!) an Rädern <11kg (!!!).
auch diese Aussage impliziert, daß die Leuchte eine Zulassung nach StZVO hat
Das könnte auf meinen vorherigen Satz hindeuten, insofern wäre da schon eine Zulassung, für diesen genannten Einsatzzweck, vorhanden.
Frag doch mal selber bei der Firma nach, das dürfte doch am einfachsten sein! Und anschliessend stell deren Antwort doch hier ein.