Hi Sturmmöwe,
war nicht einfach, aber ich habe folgendes in den AGB der Bahn gefunden:
Vorverkaufs- und Bestellfristen Bestellungen von Fahrkarten (ggf. mit Sitzplatzreservierungen) können frühestens zwei Monate vor Reiseantritt durchgeführt werden. Dasselbe gilt für Online-Reservierungen. OnlineTickets und Reservierungen können bis zu einer Stunde vor der Abfahrt gebucht werden.
Quelle Gefunden habe ich aber auch folgendes:
Reservierungen in FernverkehrszügenGerade wenn die Sonne scheint, sind die Fahrradplätze in beliebten Zügen schnell ausgebucht.
Reservieren Sie frühzeitig (Sie können schon drei Monate vor dem Reisetag buchen), das erspart Ihnen Enttäuschungen.
Quelle Fragt sich jetzt nur, ob Fahrradfahrkarten keine Fahrkarten im Sinne der AGB sind.
Bis denne
pson