Bei den Normalpreisfahrkarten war es zumindest in den letzten Jahren so, dass bis 100km der ermäßigte Mehrwetsteuersatz veranschlagt wurde, darüber der volle. Bei den Länderfahrkarten wurde er nie separat ausgewiesen. Ich wüsste auch gar nicht, wie man den bei solchen Pauschalangeboten ermitteln soll. "Im Zweifel für das Finanzamt" ist mir jedenfalls nicht geläufig.