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Was mich allerdings irritiert ist die Tatsache, dass ich eben festgestellt habe, dass beim "Flat" das eigentlich im § 67 StVZO geforderte "Z" nicht vorhanden ist. Falls es nicht irgendwo schon wieder eine Ausnahmeverordnung gibt, würde das bedeuten, dass die Leuchte gar nicht zugelassen ist.
Ich habe eben eine Mail an B&M geschickt und werde die Antwort dann posten.
Grüße
Bzgl. des augenscheinlich fehlenden "Z" habe ich mittlerweile eine Antwort erhalten. Es ist vorhanden, aber sehr schwer zu entdecken, selbst, wenn man weiß, wo man suchen soll...
Sehr geehrte Frau xxx,
das neue Gepäckträger-Diodenrücklicht "TOPLIGHT Flat plus" besitzt das Z-Prüfzeichen, allerdings kann man es auf den ersten Blick nicht ganz leicht erkennen, da es sich ziemlich in der Mitte neben der Leuchteinheit befindet.
Mit freundlichen Grüßen aus Meinerzhagen
Busch & Müller KG
i.A. Dagmar Abraham Übrigens ist mein erstes Toplihgt Flat plus mittlerweile
kaputt. Aus Gründen, die bislang niemand nachvollziehen konnte, hat sich das transparente Abdeck"glas" gelöst.
Glücklicherweise zu dem Zeitpunkt, als ich gerade meinen Fahrradhändler aufgesucht hatte
Der hat auch nicht schlecht gestaunt und das Toplight gleich ausgetauscht.
Es scheint, als sei die transparente Abdeckung einfach nur aufgesetzt. Reste von Verklebung o.ä. waren nicht erkennbar.
Hm, mal sehen, wie lange der Ersatz hält.
Optisch sehr gelungen finde ich es übrigens noch immer!
Grüße