Ich nehme an, dass du dir keine Erlaubnis zur Veröffentlichung des Artikels eingeholt hast? Dann ist die Veröffentlichung meiner Ansicht nach urheberrechtlich bedenklich.
Guter Bastelholger!
Du verwechselst etwas. Ich habe den Artikel nicht veröffentlicht, sondern etwas in der Gestaltung verändert zitiert und zur Diskussion gestellt.
Einer möglichen Reaktion der "Ärztlichen Praxis" sehe ich sehr gelassen entgegen, da sie auch bereits bei von mir gehaltenen Kursen anwesend war und meine größten Geheimkenntnisse veröffentlicht hat, ohne meine Erlaubnis einzuholen.
Sigi