Die Frage ist hier im Forum schon einmal gestellt worden, aber die Antwort fand ich irgendwie unklar. Um nicht einen Uralt-Thread wieder aufleben zu lassen, schreib ich einfach mal nen neuen:
Man hat bei dem Visumantrag zwei Felder: einmal "genaue Anschrift in Syrien" und einmal "Referenzadresse in Syrien". Was kommt da jeweils rein? Was ist überhaupt der Unterschied?
lg
Uwe