Nach langen suchen habe ich nun endlich die Antwort selbst gefunden:
StVZO §67: Lichttechnische Einrichtungen an FahrrädernAlso im Prinzip ja. Die Bußgelder hätte man wenigsten etwas nach schwere des Vergehens staffeln können! Also deshalb kommen mir so viele Schwarzfahrer entgegen, es scheint sich finanziell nicht zu lohnen, wenigstens etwas zu machen!

Tschüs Guido!