Zoll fällt garantiert an, Du musst nachweisen, dass es keine Handelsware ist.
Falk, SchwLAbt
Hallo Falk,
sicherlich hast du noch nie von dem Zollformular INF - 3 bzw. dem Nämlichkeitsschein gehört.
Wenn man in genanntem Formular das Rad einträgt und das zuständige Zollamt es mit Stempel und Unterschrift zeichnet, dann kannst du mit dem Formular beweisen, das das eingeführte Rad das "nämliche" ist, welches du ausgeführt hattest.
Hab ich mindestens 100 Mal so gehandhabt mit meinen teuren amerikanischen Rädern, wenn ich damit in die USA geflogen bin und bei der Rückreise keinen Zoll zahlen musste.
Mit anderen Worten: Zoll muss nicht anfallen.
Mfg Günter