Kannst Du mir erklären, was Anwartschaft bedeutet und warum es sonst bei Rückkehr Schwierigkeiten gibt? Wir planen nämlich auch in absehbarer Zukunft eine 3 monatige Reise (wenn unbezahlter Urlaub klappt). Betrifft das Problem nur wenn die Beitragsbemessungsgrenze überschritten ist oder wenn man arbeitslos ist, oder auch dann wenn man ganz normal die vorherige Beschäftigung wiederaufnimmt (unter der Beitragsbemessungsgrenze)?
Danke! Uli