Hallo Christian,
Keinesfalls auf den Gehweg! Die Signalwirkung auf Autofahrer wäre dabei fatal!
Wer mich in einer Tempo 30 Zone mit dem Auto überholt, fährt zu schnell!
Mindestens so wichtig wie mein Rechtsfahrgebot ist der 1,50 m Sicherheitsabstand, der Führerscheininhabern (meist erfolglos!) eingebleut wurde, auf einspurigen Wegen überholt mich ein Autofahrer, weil ich das zulasse : ich halte an und winke ihn vorbei und fühle mich noch nichtmal ausdrücklich dazu verpflichtet.
Ich bemühe mich, deutlich und berechenbar zu fahren, aber zum Verkehrserzieher fehlt mir Zeit und Veranlagung, allein meine grosszügige Auslegung des Rechtsfahrgebotes macht mich zu einem ungeeigneten Kandidaten.
Wer mit mir in einer verkehrsberuhigten Zone eine Auseinandersetzung riskiert, braucht einfach nur gute Nerven, eine Anzeige ist mir das wohl nicht wert, der Zeitaufwand steht in keinem Verhältnis zum (höchst unwahrscheinlichen) Erfolg.

Axel