In Antwort auf: Margit
Was mir Spaß macht kann ich schon lange nicht mehr fahren, das Pedelec ist für mich ein deprimierendes Hilfsmittel, frage mich warum das noch nicht bei der GKV gelistet ist.

Das kann ich dir erklären. Guckstu §33 Absatz 1 fünftes Sozialgesetzbuch SGB V: "Versicherte haben Anspruch auf Versorgung... soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen... sind". Da fallen normale Fahrräder und Pedelecs drunter. Das BSG hat zu dem Thema vor kurzem ein neues Grundsatzurteil gemacht, was derzeit für Wirbel sorgt und Begehrlichkeiten geweckt hat. Aber an dem o.g. Grundsatz haben sie nichts geändert.

Rolf