Ob ein Reflektor eine StVZO-Freigabe hat, ist eine binäre Sache, entweder er hat die Freigabe vom Kraftfahrtbundesamt, oder eben nicht.
Wenn der Hersteller behauptet, dass die Vorgaben eingehalten werden würden, bringt das rechtlich leider gar nix, der Scheinwerfer darf offiziell nicht im Rahmen der StVO benutzt werden und schlimmer noch, jeder Verkäufer kann zumindest in Deutschland in arg bedrohliches Fahrwasser kommen, wenn er auch nur minimal den Anschein erweckt, dass der Scheinwerfer als offizielles Fahrradlichtoption verwendbar wäre.