Der Nachteil vom Blinklicht ist, dass der hinterherfahrende sich bei der Entfernung verschätzt,
Gibt es für deine Aussage eine Quelle, Detlef? Mich interessiert das Thema.
Ansonsten fahre ich ausschließlich
StVZO konform durch die Lande. Nicht, weil mich das Bußgeld jucken würde, nein, ich sehe eher den gewieften Anwalt des Unfallgegners, der mir bei unzulässiger Beleuchtung mein Leben zur Hölle machen kann.