Abgesehen davon kann der Dieb dich hinterher wegen Körperverletzung anzeigen. Also bitte von solchen Kleinigkeiten, wie automatisches Funktionsunfähigkeitsetzen von Bremsen beim Abschließen des Rades absehen.
Das halte ich aber mal für ein Gerücht. Ich darf ein nicht der Straßenverkehrsordnung entsprechendes Fahrrad nicht benutzen (der Dieb auch nicht, aber wenn er zu blöd ist dies zu erkennen...

), aber im Gegensatz zum Auto, das auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt eine Zulassung braucht, kann mich keiner hindern sowas irgendwo abzustellen.
ciao Christian