Das Verbotsschild gilt übrigens nur für die Radler, die das Rad nicht unter oder über die Schranke und anschließend über die Betonabsperrung heben können.
Interessante Regel, die von mir stammen könnte. Werde ich demnächst auch wieder häufiger anwenden,

nachdem ich im Sommer etwas zu brav gewesen bin.