Eine (lange) Radreise durch visapflichtige Länder ist ein sehr guter Grund!
Schildere in einem kurzem Schreiben, welche Länder in welcher Reihenfolge Du zu bereisen vor hast. Gib dabei an, welche ungefähre Dauer (inklusive eines Sicherheitspuffers) Du für jedes Land veranschlagst.
Nun gibst Du für jedes der in deiner Auflistung vorhandenen, visapflichtigen Länder folgende Informationen an:
- welche Visumgültigkeit für Touristen/Radreisende verfügbar ist (z.B. China: maximal dreimonatige Einreisefrist ab Ausstellung des Visums)
- ob (und welche) Einschränkungen in Bezug auf die frühest- und spätestmögliche Visumbeantragung formal gelten (z.B. China: frühestens 6 Wochen vor Ankunft in China)
- die Bearbeitungsdauer für die Visumerteilung inkl. Laufzeiten für den Hin- und Rückversand der Unterlagen (z.B. China: 10 Werktage bei Beantragung auf dem Postweg, zzgl. den Laufzeiten)
- ob formal Einschränkungen bestehen, in Bezug auf wo ein Visum beantragt werden kann (z.B. China: die Visumerteilung in einem anderen Land als dem Heimatland ist formal nur unter Vorlage einer Aufenthaltserlaubnis für das Land, in dem das Visum für China beantragt werden soll, möglich. Ausnahmen dazu sind von Kulanz der Konsularbeamten abhängig)
Nun kannst Du z.B. argumentieren, dass es nicht möglich ist, sämtliche benötigte Visa vor Deiner Abreise aus Deutschland zu beantragen, ohne dass:
a. die Visumerteilung aufgrund des zu frühen Zeitpunkts abgelehnt wird,
b. bei einer Verzögerung bei nur einer Konsularabteilung die Planung über den Haufen wird, bzw. die Reise komplett unmöglich macht oder
c. ein erteiltes Visum zum Zeitpunkt der Ankunft bereits abgelaufen ist
Weitere Argumente sind:
- die Visumbeantragung von einem oder mehreren Ländern durch eine bevollmächtigte Person ist erforderlich, während man bereits losgefahren ist. Nach Erhalt des jeweiligen Visums wird der Reisepass dem Reisenden hinterher- oder vorausgeschickt. Selbstverständlich benötigt der einen zusätzlichen Pass um überhaupt losfahren zu können
- die Visumbeantragung vor der Abreise (bzw. danach durch einen Dritten) ist nur rechtzeitig möglich, wenn Visa für zwei oder mehr Länder gleichzeitig beantragt werden. Dies setzt voraus, dass für diese Länder jeweils ein Reisepass gleichzeitig zur Verfügung steht.
- geplanter Besuch von z.B. Libanon oder Iran nachdem man Israel besucht hat.
Wie bereits erwähnt: Isreal stell für Jordanien kein Problem dar (mittlerweile selbst bei Saudi Arabien nicht mehr). Und auch China hat nur dann ein Problem, wenn zuvor ein Visum von einer taiwanesischen Vertretung im Ausland in den Reisepass eingetragen worden ist. Da Deutsche für die meisten Fälle ohne ein solches Visum nach Taiwan reisen können (es wird lediglich bei Ankunft ein Einreisestempel vermerkt, der bei der Volksrepublik nicht zur Abweisung führt), kann dies nicht als Grund aufgeführt werden.
Je nach Fall können mit ausreichender Argumentation auch mehrere Reisepässe (fünf sind definitiv möglich, theoretisch sogar zehn) begründet werden.
Hat man sich gut genug vorbereitet, die Begründung schriftlich (!) dabei und kann zusätzlich Nachweise für die gemachten Angaben vorlegen (z.B. Ausdrucke von Internetseiten, etc.), wird die gewüschte/benötigte Anzahl von Reisepässen nicht verweigert. Falls doch, sollte das Gespräch mit dem Vorgesetzten gesucht werden.
Zusätzlich zu obigen ist es sogar möglich, einen vorläufigen Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr) sofort ausgestellt zu bekommen, wenn die Ausstellung eines Reisepasses auf dem schnellstmöglichen Weg nicht rechtzeitig genug ist. Auch hier wird eine schriftliche Begründung benötigt. Zu beachten ist, dass manche Länder solche Reisepässe nicht oder nur unter Anwendung von Sonderbestimmungen akzeptieren.
Viel Erfolg!