Ich würde mich gar nicht erst auf Nachbesserung oder Experimente einlassen. Vorausgesetzt, eine Rechnung und/oder ein Zeuge über den Kauf und die vereinbarte Dienstleistung existieren, würde ich darauf bestehen, dass der Händler den Vertrag mit einer neuen Gabel und fachmännisch durchgeführter Arbeit auch erfüllt.