Habe bei meiner letzten
eisenbahnarchäologischen Radtour 
am Do. mal die Staustufe Iffezheim für die Anreise genommen mit folgendem Ergebnis (s.a.
hier):
Deutschland -> Frankreich:
DERZEIT legal befahrbar, weil der Vorankündigung

"Kraftfahrstraße" mit Zz. "Nach 1000 m" bis zum Kreisel kein Schild "Kraftfahrstr." ohne Zz. folgt und im übrigen steht es in D und schon 600 m nach dem Schild ist Frankreich ...
Frankreich -> Deutschland:

Rechtswirksam verboten.
Es ist zu befürchten, dass man die gleichlautende Beschilderung in Richtung D -> F nur "vergessen" hat nach Ende der Bauarbeiten ...