Wie ist denn nun geurteilt worden?
Fragt sich HeinzH.
P.S. Die bayrische Gesetzgebung ist, was Ufergrundstücke anbetrifft, fortschrittlicher. Und notfalls wird vor dem jeweiligen Grundstück Land zum Bau eines Wanderwegs aufgespült, so geschehen irgendwo am Bodensee...