In Antwort auf: Jan

ebenso in Italien, wo die Dinger auch nicht erlaubt sind.

Jan

das ist falsch: solange der Anhänger nicht breiter als 75 cm messt,und die Gesamtlänge (Fahrrad + Anhänger) nicht 3 m überschreitet.
diese Werte gelten aber im Prinzip für Kinderanhänger...bei LKF sollte man eine erweiterte Toleranz von Polizia Stradale und Carabinieri erwarten