Hallo Chrischn,
bespreche das am besten mit deiner KV.
Bei mir ist es so:
Ich habe meinen Arbeitsplatz gekündigt, damit fliege ich aus der GKV (für 3 Monate).
4 Wochen nach meiner Kündigung gibt es eine Übergangsphse in der die GKV Notfälle übernimmt.
Meiner GKV habe ich mitgeteilt, dass ich mich für 2 Jahre im Ausland befinde und das sie mich nicht wegen einer "freiwiligen" Versicherung anschreiben müssen.
Die AuslandsKV soll bei mir nur Notfälle abdecken, auf den vollen Umfang der GKV kann ich in der Zeit verzichten (z.B. Impfungen, Vorsorge ect.).
Bei einer AKV musst du u.a. darauf achten, ob sie auch ohne Meldeadresse in D gültig ist, wenn du dich abmeldest (ich tue es nicht).
mfg
jonas