Wenn die Lampe umgekehrt montiert ist, verfälscht dieses ja komplett das "Bild" der Ausleuchtung, oder?
Anschlussfragen hier:
- Welche Lampen eignen sich hierzu also überhaupt?
- Ohne Grundsatzdiskussionen lostreten zu wollen: Irgendeine Chance dass dann eine solche Lampe noch STVO-konform ist?
Umgedreht UND StVZO-konform geht prinzipiell nicht:
-Zugelassene Scheinwerfer haben ein asymmetrisches Leuchtbild, d.h. wenig Licht nach oben und viel Licht auf die Straße. Wenn man so einen Scheinwerfer umdreht, dann blendet er und daher ist der Betrieb nicht mehr zulässig. Außer man richtet ihn so stark nach unten, dass man als Fahrer nichts davon hat.
-Nicht zugelassene Scheinwerfer haben meist ein symmetrisches Leuchtbild wie eine Taschenlampe. D.h. die blenden dann unabhängig von der Art der Montage.
Es gibt wohl einen
Edelux für Über-Kopf-Montage, aber den muss man wohl beim Hersteller gesondert anfragen.
Christian