Hallo zusammen,
nachdem mein Arbeitgeber mir zum 31.7. gekündigt hat, stellt sich für mich folgende Frage:
Im November spätestens im Dezember will ich auf eine mehrmonatige Reise ins Ausland gehen.
Da ich wg. Progressionsvorbehalt mich nicht arbeitssuchend melde bleibt mir nur mich freiwillig KV zu versichern. ( Höchstbetrag da über Beitragsbemessungsgrenze )
Im Januar spätestens Februar melde ich mich dann arbeitssuchend und wäre dann wieder GKV.
Meine GKV will da nicht mitspielen. Für den Auslandsaufenthalt soll ich weiter KV Beitrag zahlen. Anwartschaft gäbe es nicht mehr ?
Ich würde nat. eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.
Nur bei Abmeldung in D ( Abmeldebestätigung ist beizufügen ) sowie arbeiten im Ausland könnte ich mich abmelden.
Was habe ich für Möglichkeiten ?
( Familienversicherung entfällt )
Gruß
Peter