In Antwort auf: Velocio
... bekommt sie kein Geld erstattet, da sie vor dem Insolvenzverfahren gekauft hatte. ...
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Das Insolvenzverfahren ist aber jetzt eröffnet. Ansprüche aus Rücksendung und Gewährleistung gehören deshalb zu den Masseforderungen und werden nicht nachrangig nach Insolvenztabelle bedient. Wäre das anders, dann könnte/dürfte der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb nicht weiterlaufen lassen.