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#210390 - 10/25/05 11:09 AM Geklautes Rad zurückgeholt
SuseAnne
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Am Samstag wurde mein Rad aus dem Keller geklaut. War ich selber schuld, hatte es kurze Zeit unangeschlossen gelassen, obwohl ich weiss, dass gerade am Samstag die Haustür öfters unbewacht offen steht und aus dem Keller auch schon mindestens ein Fahrrad verschwunden ist.

Nachdem ich einige besch... Stunden hatte und mich tausendmal selber in den Hintern getreten hatte, sah ich am Sonntag nachmittag zufällig bei einem Blick aus dem Fenster mein Rad auf dem Fahrradabstellplatz des Hauses gegenüber stehen.

Ich bin aus dem Haus gerast, über die Strasse, habe mir mein Radel mitsamt dem neuen billigen Kabelschloss unter den Arm geklemmt, es nach Hause gebracht, ein bisschen ausgeschimpft, weil es nicht mit fremden Menschen mitgehen soll, das Kabelschloss abgeschnitten und das Rad mit sämtlichen verfügbaren guten Radschlössern in meinem Keller festgemacht.

So, an die Polizei habe ich erstmal gar nicht gedacht und auch im Nachhinein nicht eingeschaltet. Nun sagen alle meine Bekannten, ich hätte mir das Fahrrad nie und nimmer einfach holen dürfen, sondern hätte die Polizei benachrichtigen müssen weil

1. der Fahrraddieb mich beim Rückklau hätte erwischen können und böse verprügeln
2. ich das fremde Schloss nicht hätte klauen und zerstören dürfen
3. ich damit verhindert habe, dass ein Fahrraddieb geschnappt wird und damit die Kriminalität fördere.

Sehe ich zwar nicht so, hätte aber gerne Eure Meinung: "Durfte" ich mir mein Fahrrad einfach wiederholen? War es schlau, so zu handeln?

Fracht Suse verwirrt
Bitte die bestellten Buffs rasch bezahlen. Treffpunkte für die über mich laufenden Raum Stuttgart-Sammelbesteller werden demnächst bekanntgegeben!
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#210394 - 10/25/05 11:17 AM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: SuseAnne]
tom tyler
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hallo suse, du stellst am ende zwei fragen.

zu frage 1: nein
zu frage 2: ja

ich hätte genauso gehandelt wie du. soll mich doch der fahrraddieb anzeigen und auf schadenersatz für sein kaputtes schloss verklagen. bundeskanzler kohl hat ganz andere sachen ausgesessen.
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#210395 - 10/25/05 11:24 AM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: SuseAnne]
dogfish
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Wenn ich jetzt sag, das war ganz schön blöd von Dir... lach


Nee, Suse, ich sag Dir, was i c h gemacht hätte: Genau dasselbe! zwinker

Wobei mir auch klar ist, es wird sich tatsächlich so verhalten, wie Dir im Nachhinein erzählt wurde. Was wirklich schade an der Sache ist, so konnte der Dieb nicht belangt werden... im "Affekt" eine schwierige Entscheidung, wenn Mann oder Frau in der besagten Situation ist.

Wie gesagt, m i r wäre im ersten Moment auch mein Rad "wichtiger"...


Gruß Mario

PS: Auch im Keller das Rad anketten!

Edited by dogfish (10/25/05 11:27 AM)
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#210396 - 10/25/05 11:31 AM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: tom tyler]
bike_72st
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hallo suse,
hast du gut gemacht..... cool

ich hatte in meiner jugendzeit mal ein ähnliches erlebnis. der unterschied war nur, dass mir der täter mit meinem rad irgendwo begegnete. dann hab ich mein rad zurückbekommen und der dieb, dass er nicht ohne was war, ne tracht prügel....
würde ich heute auch nicht mehr so machen. tat mir damals aber unglaublich gut. grins

meinem freund wurde vor ca. einem jahr ein fahrrad aus der garage gestohlen. kurz darauf sah er einen stadtstreicher damit. er hat ihn zur rede gestellt und der behauptete, es für 50 euro jemandem abgekauft zu haben (der tatsächliche wert war ein vielfaches). da gab ihm mein freund 50 euro und nahm sein rad wieder mit...... zwinker

wie alles, hat auch der fahrraddiebstahl mehrere seiten.

ich wünsch dir allzeit freude mit deinem "neuen" alten rad.
herzliche grüße
uwe
Don't worry about the world coming to an end today. It's already tomorrow in Australia. cool
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#210401 - 10/25/05 11:42 AM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: SuseAnne]
Martina
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Hallo Suse,

theoretisch haben deine Bekannten wohl recht, du darfst genausowenig ein herumstehendes Rad einfach mitnehmen wie der Dieb.
Nur bin ich leider auch völlig überfragt, wie man die Sache juristisch einwandfrei und gleichzeitig effektiv lösen kann. verwirrt Eventuell Rad bewachen und jemand anders die Polizei rufen lassen???

Martina
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#210402 - 10/25/05 11:43 AM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: SuseAnne]
Job
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da man als Dieb oder Käufer einer geklauten Sache kein Eigentum an dieser Sache erwerben kann, hast Du keinen Diebstahl begangen. In so fern war es richtig Dein Rad zurückzuholen.

wer so dämlich ist, einen geklauten artikel vor der Nase des Eigentümers zu verwenden, hat es eh nicht besser verdient.

Ich hätte aber trotzdem eine Anzeige gemacht, damit sich der Typ nicht gleich das nächste Rad schnappt.

Hast Du eine Ahnung, wer das gewesen sein könnte?
job
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#210403 - 10/25/05 11:46 AM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: Martina]
dogfish
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Juristisch einwandfrei...

Sei mir nicht bös, Martina, wenn ich auf den Dieb warten würde, bekäm er ein paar auf's Maul. grins

Wenn's eine Diebin ist, wird's schwieriger, ich schlag keine Frauen!


Gruß Mario
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#210404 - 10/25/05 11:47 AM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: SuseAnne]
piefke
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In Antwort auf: SuseAnne

Sehe ich zwar nicht so, hätte aber gerne Eure Meinung: "Durfte" ich mir mein Fahrrad einfach wiederholen? War es schlau, so zu handeln?
Fracht Suse verwirrt


Ich hätte genauso gehandelt. Betrachtet man das ganze allerdings rechtlich, steht das Recht wohl nicht ganz auf deiner Seite:

§ 858 BGB: Abs.1: Wer dem Besitzer ohne dessen Willen im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder Störung gestattet, widerrechtlich

§ 859 Abs 1 BGB: Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.

Dieser Besitzschutz greif auch für einen unberechtigten Besitzer wie einen Dieb. Mag vielleicht erstmal komisch klingen, soll aber Selbstjustiz verhindern.

Grundsätzlich kann der Besitzer den Besitz, der ihm auf diesem Wege entzogen wurde, zurückverlangen (§ 861 BGB). Selbst vom Eigentümer, also von dir. Das gilt allerdings nicht wenn der Besitzer dir gegenüber "fehlerhaft" besessen hat. Das hat der Dieb ohne Zweifel => kannst dein Fahrrad behalten.

Wenn er es allerdings schon an einen Gutgläubigen Gebrauchtradkäufer auf dem Flohmarkt verkauft hat, kann der gegenüber dir die Besitzeinräumung wieder verlangen. Gleichzeitig bist du aber Eigentümerin geblieben. (Wer geklaute Sachen kauft, wird nicht Eigentümer), so dass du auch die Möglichkeit hast dein Fahrrad gerichtlich wieder zurückzufordern...


Gruß
jenny
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#210406 - 10/25/05 11:51 AM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: Job]
Martina
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In Antwort auf: katjob

da man als Dieb oder Käufer einer geklauten Sache kein Eigentum an dieser Sache erwerben kann, hast Du keinen Diebstahl begangen.


Bin leider keine Juristin, liebe aber Spitzfindigkeiten zwinker und bin daher der Meinung, dass das in diesem Fall keine Rolle spielt. Und zwar deshalb weil Suse wahrscheinlich keine Möglichkeit hatte, sicher zu wissen, dass das Rad ihres und damit gestohlen und damit nicht Eigentum eines anderen war.....

Martina
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#210407 - 10/25/05 11:52 AM [Re: Martina]
ex-2881
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#210409 - 10/25/05 11:53 AM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: dogfish]
Martina
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In Antwort auf: dogfish

Sei mir nicht bös, Martina, wenn ich auf den Dieb warten würde, bekäm er ein paar auf's Maul. grins



Ausnahmsweise hab ich völliges Verständnis, wobei ich selber wohl nur im Affekt zuschlagen würde, dann allerdings ohne große Rücksicht auf die Person....

Martina
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#210410 - 10/25/05 11:55 AM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: Martina]
SuseAnne
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In Antwort auf: Martina

[Bin leider keine Juristin, liebe aber Spitzfindigkeiten zwinker und bin daher der Meinung, dass das in diesem Fall keine Rolle spielt. Und zwar deshalb weil Suse wahrscheinlich keine Möglichkeit hatte, sicher zu wissen, dass das Rad ihres und damit gestohlen und damit nicht Eigentum eines anderen war.....

Martina


Liebe Martina, ich kenne mein Rad unter Tausenden.... Es ist zwar ein Rad von der Stange, aber mit anderem Lenker, anderen Pedalen, anderem Sattel ausgestattet als ursprünglich. Jeder Kratzer und jeder Macken ist mir vertraut. Wenn es nötig gewesen wäre, hätte ich die Rahmennummer überprüfen müssen, aber das war nicht nötig... Ich war mir absolut sicher mein Fahrrad vor mir zu haben.

Suse
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#210413 - 10/25/05 12:06 PM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: SuseAnne]
rado
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In Antwort auf: SuseAnne

Am Samstag wurde mein Rad aus dem Keller geklaut.
..., sah ich am Sonntag nachmittag zufällig bei einem Blick aus dem Fenster mein Rad auf dem Fahrradabstellplatz des Hauses gegenüber stehen.
Fracht Suse verwirrt


Recht und gut! Ich hätte auch so gehandelt wie Du, aber welcher (dreister und dummer) Dieb schließt ein von ihm gestohlenes Fahrrad auf dem Fahrradabstellplatz des Hauses gegenüber, wo er das Fahrrad gestohlen hat?

Ich vermute, ein Hausbewohner von Dir hat das Fahrrad entwendet, ausgeliehen oder gestohlen? Kann das sein?

Gruß,
Bernd
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#210418 - 10/25/05 12:12 PM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: piefke]
erikai
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In Antwort auf: piefke

Wenn er es allerdings schon an einen Gutgläubigen Gebrauchtradkäufer auf dem Flohmarkt verkauft hat, kann der gegenüber dir die Besitzeinräumung wieder verlangen. Gleichzeitig bist du aber Eigentümerin geblieben. (Wer geklaute Sachen kauft, wird nicht Eigentümer), so dass du auch die Möglichkeit hast dein Fahrrad gerichtlich wieder zurückzufordern...


Gruß
jenny


Prima, ich liebe diese Rechtswelt. Ich darf dann Kosten, Zeit, Nerven usw. aufbringen um mein mir entwendetes Eigentum zurück zu erhalten.
Im schlimmsten Fall (Gegenpartei ist Mittellos) habe ich mir dann vielleicht ein Rad für ca. 2000 € zurückgeklagt, Radwert 200, 500, 1000?
Von der radlosen Zeit und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten ganz zu schweigen.
Schön das das tägliche Leben sich nicht immer an der Geldgier des Staates seiner Rechtspflegeorgeane und der daran hängenden Rechtsanwalts- und Notarlobby orientiert.

Gruß Erik
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#210419 - 10/25/05 12:18 PM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: erikai]
dogfish
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Deswegen war es ja auch "richtig", so wie es Suse gemacht hat... dafür


Gruß Mario
der bei dieser "Sache" ein gebranntes Kind ist.
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#210420 - 10/25/05 12:19 PM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: erikai]
tom tyler
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Zitat:
Schön das das tägliche Leben sich nicht immer an der Geldgier des Staates seiner Rechtspflegeorgeane und der daran hängenden Rechtsanwalts- und Notarlobby orientiert.


mensch erik! meine altruistische antwort (siehe oben) straft deine behauptung ob der geldgier lügen.
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#210422 - 10/25/05 12:29 PM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: erikai]
piefke
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In Antwort auf: erikai

Prima, ich liebe diese Rechtswelt. Ich darf dann Kosten, Zeit, Nerven usw. aufbringen um mein mir entwendetes Eigentum zurück zu erhalten.
Im schlimmsten Fall (Gegenpartei ist Mittellos) habe ich mir dann vielleicht ein Rad für ca. 2000 € zurückgeklagt, Radwert 200, 500, 1000?
Von der radlosen Zeit und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten ganz zu schweigen.
Schön das das tägliche Leben sich nicht immer an der Geldgier des Staates seiner Rechtspflegeorgeane und der daran hängenden Rechtsanwalts- und Notarlobby orientiert.

Gruß Erik


Ganz so ist es ja nicht. Wenn du dein gestohlenes Fahrrad siehst, die Polizei holst, Eigentum nachweisen kannst, und auch einen Diebstahl, wirst du dein Fahrrad wohl ohne Probleme und auch ohne Gerichtsverfahren zurückbekommen. Manchmal ist die Lage aber nicht ganz so eindeutig. Bsplw. hast du dein Fahrrad verliehen, derjenige dem du es geliehen hast gibt es aber nicht heraus. Irgendwann braucht er Geld und verkauft das Fahrrad. In dem Fall - Pech gehabt, der neue Käufer ist, wenn er die Vorgeschichte nicht kannte, Eigentümer des Fahrrads, du kannst nur Geldersatz vom "Dieb" verlangen.
Für den juristischen Laien ist die Situation aber vielleicht gar nicht so unterschiedlich zu dem Fall, dass das Fahrrad aus dem Keller gestohlen und dann verkauft wurde. Sieht er das Fahrrad auf der Straße fühlt er sich auch berechtigt es mitzunehmen, begeht aber, wenn auch unvorsätzlich einen Diebstahl.

Manchmal ist vielleicht nicht so klar, was sich vorher abgespielt hat, und es gibt unterschiedliche Versionen darüber. Stell dir vor, du kaufst ein Gebrauchtfahrrad, lässt dir die Rechnung zeigen und fährst monatelang mit deinem Fahrrad. Plötzlich kommst du auf die Straße und das Fahrrad ist nicht mehr da. Dann siehst du zwei Tage später einen Typen drauf fahren, der sagt, dass Fahrrad sei ihm geklaut worden, die Rechnung die du gesehen hast sei gefälscht. Wer hat nun Recht? Es spricht doch vieles dafür, dass in einer solchen Situation jemand nicht einfach dein inzwischen heiss geliebtes Fahrrad mitnehmen kann, sondern zunächst die Polizei holen muss, die die Versionen beider und die Personalien aufnehmen.
Zumindest besser als das beide sich die Köpfe einschlagen, weil sie sich beide im Recht glauben und den anderen für einen Dieb halten.

Gruß
jenny
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#210423 - 10/25/05 12:32 PM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: SuseAnne]
2blattfahrer
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ich habe auch mal während meiner Schulzeit mein Rad nach fast einem halbem Jahr rumfahren sehen. War mir aber aus der Entfernung nicht ganz sicher, ob es auch wirklich meines ist, da ein paar Änderungen vorgenommen worden waren. Bin dem Radfahrer nachgefahren, hab mir das Rad im Schulhof der Nachbarschule nachdem er es abgestellt hatte genau angeschaut und festgestellt: es war meines. Hab es mit meinem Schloss nochmal abgesperrt und den Hausmeister informiert, dass nach der Schule wahrscheinlich ein Bursche bei ihm vorbeischauen wird und hilfesuchend einen Schlossbrecher brauchen wird, er ihm dann sagen soll, dass er eine viertel Stunde warten soll, da die Anschuldigung eines Diebstahls im Raum schwebt. Hausmeister hat mitgemacht, der Bursche ist aber nach der Schule gleich nach Hause geflüchtet. Anderntags früh hab ich beim Rad gewartet und dem Kerl, der dann irgendwann auch kam, erzählt, dass ich eine Anzeige bei der Polizei vor einem halben Jahr gemacht habe, dort Rahmennummer etc angegeben hatte, und wir jetzt gemeinsam dort hingehen sollten, um die Angelegenheit zu bereinigen. Daraufhin ist er zurückgezuckt und meinte, er hätte das Rad second hand gekauft, aber wenn mir so viel dran liegen würde ... gibt er es zurück.
Die Geschichte mit Polizei und Co war halt meine Pokerei, da ich stark annahm, das er nicht zur Polizei wollte. Das Rad war zu dem Zeitpunkt auch schon 25 Jahre alt und ein Nachlass von meinem verstorbenen Opa gewesen, ein Nachweis meines Eigentums an dem Rad wäre also auch nicht ganz einfach gewesen.
Juristisch sicher auch nicht einwandfrei mit dem Absperren, aber da er nur eine viertel Stunde hätte warten müssen und der Hausmeister informiert war, nahm ich das auf mich.

Kann mich noch genau an die starken - aber erfolgreich gezähmten - Gefühle erinnern während der ganzen Angelegenheit . Einfach wars nicht, die schnelle Schlussfolgerung "Du hast mein Rad, also hast Du es gestohlen" war (und ist nach wie vor wahrscheinlich) bei mir gefühlsmässig einprogrammiert.

Verständnisvoller Gruss

Andi
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#210428 - 10/25/05 01:09 PM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: piefke]
rado
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In Antwort auf: piefke

In dem Fall - Pech gehabt, der neue Käufer ist, wenn er die Vorgeschichte nicht kannte, Eigentümer des Fahrrads, du kannst nur Geldersatz vom "Dieb" verlangen.

Wenn aber der neue Käufer, gewußt hat oder es hätte wissen müssen, dass der Verkäufer ein Hehler ist, also die Ware gestohlen ist, wird er nicht automatisch durch den Kauf Eigentümer, denn er hat die Ware nicht im guten 'Treu und Glauben' erworben, sondern sich sogar straffällig gemacht.

In Antwort auf: piefke
Für den juristischen Laien ist die Situation aber vielleicht gar nicht so unterschiedlich zu dem Fall, dass das Fahrrad aus dem Keller gestohlen und dann verkauft wurde. Sieht er das Fahrrad auf der Straße fühlt er sich auch berechtigt es mitzunehmen, begeht aber, wenn auch unvorsätzlich einen Diebstahl.

Ich weiß nicht, kann man 'unvorsätzlich' einen Diebstahl begehen? Setzt nicht Diebstahl eine Absicht voraus, sich fremden Eigentums anzueignen? Mein eigenes Eigentum kann ich nicht stehlen.

Den kleinen BGB-Jura-Uni-Schein habe ich auch. grins

Gruß,
Bernd
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#210429 - 10/25/05 01:17 PM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: ]
SuseAnne
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In Antwort auf: rado

aber welcher (dreister und dummer) Dieb schließt ein von ihm gestohlenes Fahrrad auf dem Fahrradabstellplatz des Hauses gegenüber, wo er das Fahrrad gestohlen hat?

Ich vermute, ein Hausbewohner von Dir hat das Fahrrad entwendet, ausgeliehen oder gestohlen? Kann das sein?

Gruß,
Bernd


Hallo Bernd,
dieser Fahrradabstellplatz ist von der Strasse aus nicht einzusehen, weil eine hohe und dichte Hecke davorsteht. Dass man aus dem Haus gegenüber hingucken kann, wenn man hoch genug ist, hat der Dieb wohl nicht bedacht. Ich vermute mal, es war dort auch nur zwischengeparkt um demnächst per Auto abtransportiert zu werden. Hausbewohner scheidet aus.

Suse
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#210430 - 10/25/05 01:18 PM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: ]
dogfish
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Häuptling, mit dem kleinen Schein... schmunzel

Erzähl mir lieber, was hättest Du in diesem Fall getan?


Gruß Mario
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Off-topic #210431 - 10/25/05 01:20 PM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: ]
piefke
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In Antwort auf: rado

Wenn aber der neue Käufer, gewußt hat oder es hätte wissen müssen, dass der Verkäufer ein Hehler ist, also die Ware gestohlen ist, wird er nicht automatisch durch den Kauf Eigentümer, denn er hat die Ware nicht im guten 'Treu und Glauben' erworben, sondern sich sogar straffällig gemacht.

Ich habe das ganze jetzt mal auf of-topic gesetzt... Also, wenn eine Sache gestohelen wurde, kommt es auf guten Glauben des Käufers nicht an. Gutgläubig erworben werden können nur Sachen, die nicht "abhanden gekommen sind". Abhandenkommen meint dabei den unfreiwilligen Besitzverlust. Wenn du dein Fahrrad wie beim Verleihen erstmal freiwillig aus der Hand gegeben hast, ist das Verkaufen zwar noch eine Unterschlagung, weil du aber den Besitzverlust selbst verschuldet hast, ist der Eigentumsschutz den dir das Gesetz gewährt nicht mehr ganz so absolut.
Wenn der Käufer allerdings wusste, oder auch nur kennen musste, dass der Verkäufer nicht Eigentümer ist, ist er noch weniger schützenswert, so dass du in dem Fall, auch wenn du das Fahrrad verliehen hast, trotz Verkaufs Eigentümer bleibst.

In Antwort auf: piefke
wenn auch unvorsätzlich einen Diebstahl.

Zitat:

Ich weiß nicht, kann man 'unvorsätzlich' einen Diebstahl begehen? Setzt nicht Diebstahl eine Absicht voraus, sich fremden Eigentums anzueignen? Mein eigenes Eigentum kann ich nicht stehlen.

Vielleicht habe ich das ein bisschen komisch ausgedrückt. Man erfüllt den objektiven Tatbestand eines Diebstahls. Da Diebstahl aber nur vorsätzlich strafbar ist, macht man sich natürlich nicht strafbar.

Gruß
jenny

Edited by piefke (10/25/05 01:35 PM)
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#210432 - 10/25/05 01:22 PM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: ]
tom tyler
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auch wenn piefkes zivilrechtliche ausführungen richtig sind, setzt der straftatbestand des "diebstahls" die wegnahme einer "fremden" beweglichen sache voraus. "fremd" bedeutet: das gehört einem anderen als mir. da niemand an gestohlenen sachen eigentum erwerben kann, ist die mir gestohlene sache mir nie fremd. ich kann also an sachen, die mir gehören keinen diebstahl im sinne des strafrechts begehen.
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#210433 - 10/25/05 01:23 PM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: dogfish]
rado
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In Antwort auf: dogfish

Erzähl mir lieber, was hättest Du in diesem Fall getan?
Gruß Mario

Recht und gut, habe ich doch weiter oben im Thread geschrieben. Ich hätte wie SuseAnne gehandelt.

Gruß,
Bernd
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Off-topic #210435 - 10/25/05 01:25 PM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: dogfish]
Pfälzer
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Zitat:
Häuptling, mit dem kleinen Schein...


der war gut! grins grins
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Off-topic #210437 - 10/25/05 01:32 PM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: tom tyler]
piefke
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Noch eine letzte Antwort darauf. (Das ganze driftet wahrscheinlich gerade ein bisschen zu sehr ins rechtliche ab). Wollte die juristische Seite ja auch nur erörtern, weil ausdrücklich nach dem dürfen gefragt wurde. Das ich das Fahrrad auch mitgenommen hätte, habe ich ja schon gesagt.
In Antwort auf: tom tyler
oauch wenn piefkes zivilrechtliche ausführungen richtig sind, setzt der straftatbestand des "diebstahls" die wegnahme einer "fremden" beweglichen sache voraus. "fremd" bedeutet: das gehört einem anderen als mir. da niemand an gestohlenen sachen eigentum erwerben kann, ist die mir gestohlene sache mir nie fremd. ich kann also an sachen, die mir gehören keinen diebstahl im sinne des strafrechts begehen.

In dem, im Zusammenhang mit dem "unvorsätzlichen Diebstahl", geschilderten Fall, ging es ja um den Verkauf eines geliehenen Fahrrads, das ja deshalb gerade nicht abhanden gekommen ist. Gutgläubiger Erwerb ist dann natürlich möglich, auch wenn man sich als ursprünglicher Eigentümer letztlich "bestohlen" fühlt.
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#210438 - 10/25/05 01:33 PM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: ]
dogfish
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T'schuldigung, Bernd ... hab's im Nachherein auch bemerkt, hast Dein "wohlwollendes Einverständnis" bereits kundgetan. zwinker

Gruß Mario
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#210439 - 10/25/05 01:36 PM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: SuseAnne]
rado
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In Antwort auf: SuseAnne

Ich vermute mal, es war dort auch nur zwischengeparkt um demnächst per Auto abtransportiert zu werden.
Suse

Da wirst Du sicherlich recht haben, Fahrraddiebe stehlen nicht oder nur selten ein Fahrrad, die stehlen am Abend mehrere bis viele, wenn man die Berichte liest, über gestohlende Fahrräder, die von der Polizei gefunden wurden. Oft sind es drogenabhängige Männer oder gewerbsmäßige Diebe, zuweilen auch Jugendliche, die ihre Tat mehr als Mutprobe begreifen als Straftat.

Gruß,
Bernd
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#210469 - 10/25/05 04:37 PM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: piefke]
toni
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Manchmal hätte eine Codierung auch ihre Vorteile. Ich weiß, ich weiß ....

Toni
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#210492 - 10/25/05 06:02 PM Re: Geklautes Rad zurückgeholt [Re: SuseAnne]
José María
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Hola Suse
Ich freue mich sehr das Du dein Fahrrad wider hast. schmunzel
Schöne Grüße
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