Re: neuer Scheinwerfer von b+m "Luxos"

Posted by: MatthiasM

Re: neuer Scheinwerfer von b+m "Luxos" - 12/30/12 11:11 PM

In Antwort auf: Pangulin
Natürlich hat Franz recht - Fahrradscheinwerfer werden meistens gesetzeskonform nach dem mainstream gekauft.

[...]

Was ich meine ist, daß ich als Nutzer nicht unbedingt den Blödsinn einer "veralteten" Verordnung befolgen muß.
[...]

Auch jede gesetzeskonforme Lampe, die falsch ausgerichtet ist, oder sich verstellt hat, blendet - und wie oft kommt dies vor ?

Jeder zweite Autoscheinwerfer blendet wesentlich mehr als eine nicht konforme Fahrradlampe - und dies ist sogar erlaubt, weil einfach die PKW-Lobby stärker ist als die Fahrrad-Lobby, die einfach mit dieser veralteten Vorschrift leben muß.

Ich meine, daß sich hier der "zivile Ungehorsam" lohnt, zumal die Polizei hier nicht offensiv vorgeht.

Man sollte nur aufpassen, daß man dennoch blendfreie Lampen verwendet - wenn dann diese irgendwelche technischen Werte nicht erfüllen und dadurch das "Zulassungszeichen" nicht bekommen - na ja !!!
[...]

Ähm, zumindest ein verkehrt eingestellter PKW-Scheinwerfer ist so nicht "erlaubt", der TÜV oder bei einer Kontrolle, bei der das extrem auffällt, die Polizei wird den Fahrzeughalter freundlich aber bestimmt in die Werkstatt tzur Nachbesserung schicken.

"gesetzeskonform nach dem mainstream" klingt etwas wie "wer zulässige Lampen kauft, ist selber schuld". Wer sich einen nicht zugelassenen, ggf. nicht mal fürs Fahrrad uim Straßenverkehr gedachten Scheinwerfer kauft, ohne nachzudenken, sondern nur sich am superschönen Leuchtbild (Trail bis 50m voraus und der ganze Wald drumherum, und alle Äste, die tiefhängenden und die hohen, ach, ist das schön, alles so hell hier) freut, genau der blendet sein Gegenüber, egal ob es das Eichhörnchen beim Nacht-trail oder der entgegenkommende Radler/Fußgänger/Automobilist ist, und genau gegen solche Gedankenlosigkeit haben die entsprechenden Passagen der Zulassungsvorschriften durchaus eine Existenzberechtigung, auch wenn wieder andere Teile tatsächlich stark veraltet und renovierungsbedürftig sein mögen.

"Man sollte nur aufpassen, daß man dennoch blendfreie Lampen verwendet" ist da ein netter Gedanke, aber was die Realität im Bereich der verfügbaren nicht zulässigen Lampen betrifft, häufig schöne Theorie. So, wie sich einige "Nur"-Automobilisten keine Gedanken darüber machen und beim Fußgänger nicht abblenden, weil sie ihn damit soooo schön und sooo sicherheitsbewußt sehen können, so handeln manche Radler, die ohne sich je mal auf die "andere Seite" gestellt zu haben, mit MTB-"Flakscheinwerfern" oder vergleichbar starkem Licht als Stirnlampe unterwegs sind, wo sie Gegenverkehr haben.

lG Matthias