Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764

Posted by: haegar

Re: Zulässiges Gesamtgewicht gemäß DIN EN 14764 - 06/01/12 09:40 AM

In Antwort auf: BaB
[zitat=Toxxi]die 130kg bringen aber nur begrenzt etwas, wenn andere Bauteile für weniger zugelassen sind wie z.B. die Alugabel.


Eben … also da verbaut ein Hersteller ein Bauteil, nehmen wir mal einen Vorbau, und gibt dann sein Rad bis 160kg zGG frei. Damit wird der Vorbau quasi auch geadelt, weil als Einheit mit dem Rad verkauft. Wenn nun etwas passiert, dann haftet zunächst einmal der Hersteller des Rades.

Nach 2 Jahren Benutzung denkt sich der vorsichtige Fahrer, einfach mal turnusmäßig den Vorbau zu ersetzen. Natürlich verkauft der Hersteller des Rades nicht einzelne Vorbauten und genau das verbaute Modell ist auch gar nicht mehr erhältlich.

Also wird ein anderer Vorbau von diesem namhaften deutschen Hersteller verbaut, der halt auch mit "DIN EN 14764" beworben wird. Doch was nun? Durch das eigenständige verbauen, wird dieser Vorbau, der aktuell sogar vom Hersteller in Rädern verbaut wird, die bis 160kg von ihm freigegeben werden, eben nicht "geadelt", sondern für den gelten einfach nur die Kriterien dieser genannten DIN und diesem Fall halt zGG von 100kg entsetzt

Wird der Vorbau NICHT turnusmässig ersetzt und es würde etwas passieren, DANN würde selbst der Radhersteller auf die geeigneten Unterlagen verweisen, in denen drinsteht: " … regelmässig ersetzen … " , ersetzt man ihn, dann s. o. Konsequenz wäre dann wohl, alle 2 Jahre ein Komplettrad kaufen wirr