Posted by: HeinzH.
Fahrradbeleuchtung, für wen? - 01/31/04 01:57 PM
Artikel aus den Westfälischen Nachrichten vom 29.1.2004:
Radfahrer stoßen zusammen
Münster. Die Ursache für einen Verkehrsunfall zwischen zwei Radfahrern am frühen Dienstagabend liegt für die Polizei im Dunkeln. Zwei Radfahrer waren gegen 19:45 Uhr in entgegengesetzter Richtung auf der Gasselstiege unterwegs. In Höhe des Coburger Wegs war der 49-Jährige so weit in die Gegenfahrbahn geraten, dass er mit dem 25-Jährigen zusammenstieß. An beiden Rädern war das Licht nicht eingeschaltet. Der Ältere zog sich schwere und der Jüngere leichte Verletzungen zu.
Moin (hoffentlich) Erleuchtete!
Vor einigen Tagen schrieb ich erst, daß die (nach StVZO legale) aktive Fahrradbeleuchtung in erster Linie der Vermeidung von Unfällen zwischen Radfahrern (auch Radfahrern/Fußgängern), dem Erkennen von Hindernissen auf der Fahrbahn, nicht aber dem Gesehenwerden vom motorisierten Verkehr dient. Ich habe in den letzten Monaten, wenn ich mit dem Outo unteregs war, verstärkt darauf geachtet, das von den voreren und hinteren Fahrradreflektoren zurückgeworfene Outolicht sit so hell, daß das aktive Fahrradlicht nicht oder nur sehr vage wahrgenommen wird.
Gut sichtbar sind dagegen die bläulich leuchtenden Diodenscheinwerfer.
Die Quintessenz:
1. Es ist unverantwortlich, ohne eingeschaltete Fahrradbeleuchtung im Dunkeln zu fahren, weil andere Radfahrer, Fußgänger, Inlineskater usw. gefährdet werden.
2. Wer von motorisierten Verkehrsteilnehmern gut gesehen werden will, statte sein Rad mit guten Reflektoren aus und halte diese sauber. Wer mehr tun will, kauft sich gute, aber nach StVZO illegale Scheinwerfer und Rücklichter und rüstet sein Rad zusätzlich damit aus.
3. Letzteres gilt auch für jene, die selbst gern gut und weit im Dunkeln sehen....
Wochenendlicher Gruß aus Münster,
HeinzH.
Radfahrer stoßen zusammen
Münster. Die Ursache für einen Verkehrsunfall zwischen zwei Radfahrern am frühen Dienstagabend liegt für die Polizei im Dunkeln. Zwei Radfahrer waren gegen 19:45 Uhr in entgegengesetzter Richtung auf der Gasselstiege unterwegs. In Höhe des Coburger Wegs war der 49-Jährige so weit in die Gegenfahrbahn geraten, dass er mit dem 25-Jährigen zusammenstieß. An beiden Rädern war das Licht nicht eingeschaltet. Der Ältere zog sich schwere und der Jüngere leichte Verletzungen zu.
Moin (hoffentlich) Erleuchtete!
Vor einigen Tagen schrieb ich erst, daß die (nach StVZO legale) aktive Fahrradbeleuchtung in erster Linie der Vermeidung von Unfällen zwischen Radfahrern (auch Radfahrern/Fußgängern), dem Erkennen von Hindernissen auf der Fahrbahn, nicht aber dem Gesehenwerden vom motorisierten Verkehr dient. Ich habe in den letzten Monaten, wenn ich mit dem Outo unteregs war, verstärkt darauf geachtet, das von den voreren und hinteren Fahrradreflektoren zurückgeworfene Outolicht sit so hell, daß das aktive Fahrradlicht nicht oder nur sehr vage wahrgenommen wird.
Gut sichtbar sind dagegen die bläulich leuchtenden Diodenscheinwerfer.
Die Quintessenz:
1. Es ist unverantwortlich, ohne eingeschaltete Fahrradbeleuchtung im Dunkeln zu fahren, weil andere Radfahrer, Fußgänger, Inlineskater usw. gefährdet werden.
2. Wer von motorisierten Verkehrsteilnehmern gut gesehen werden will, statte sein Rad mit guten Reflektoren aus und halte diese sauber. Wer mehr tun will, kauft sich gute, aber nach StVZO illegale Scheinwerfer und Rücklichter und rüstet sein Rad zusätzlich damit aus.
3. Letzteres gilt auch für jene, die selbst gern gut und weit im Dunkeln sehen....
Wochenendlicher Gruß aus Münster,
HeinzH.